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Zeitraum: 25.02.2016

Widerrufsrecht von fehlerhaften Darlehensverträgen endet spätestens zum 26. Juni 2016

Bereits seit längerem sind die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in alten Darlehensverträgen ein Thema in den Medien. Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) sollen bis zu 80 % der Altverträge betroffen sein.

Rein rechtlich führen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde, so dass Verbraucher auch heute noch ihr Widerrufsrecht ausüben und Altverträge rückabwickeln lassen können. Dem hat der Bundestag aber jetzt einen Riegel vorgeschoben und am 18. Februar 2016 beschlossen, das Widerrufsrecht für ältere Verträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen. Die Regelung tritt am 21. März 2016 in Kraft. Verbraucher haben dann bis zum 21. Juni 2016 Zeit sich zu entscheiden, ob sie noch den Widerruf erklären möchten oder nicht.

Zu den gesetzlichen Informationspflichten der Banken bei Baufinanzierungsverträgen mit Verbrauchern gehört es seit dem Jahre 2002, die Bankkunden über deren gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrecht zu informieren. Der damals geltende Verordnungstext enthielt eine Vorgabe für die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht. Die Belehrungstexte der Banken entsprachen jedoch reihenweise nicht dem vorgegebenen, gesetzlichen Muster und enthielten abweichende Formulierungen. In der Folge wurde die Widerrufsfrist niemals in Gang gesetzt, so dass betroffene Verbraucher auch heute noch ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben und die Altverträge rückabwickeln lassen können. So bietet sich vielen Bankkunden jetzt die Chance, zinsgünstigere Abschlüsse vorzunehmen.

Der Bundestag hat jedoch zur Schaffung von Rechtssicherheit jetzt über das Umsetzungsgesetz zur europäischen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie eine Regelung getroffen, nach der nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit bleibt, das Widerrufsrecht auszuüben. Danach können aus den fehlerhaften Widerrufbelehrungen keine Ansprüche mehr hergeleitet werden.

Das Vorgehen für Verbraucher ist jetzt so:

  • Überprüfen Sie, ob Sie einen Baufinanzierungsvertrag im Zeitraum 2002 bis 2010 geschlossen haben.
  • Überprüfen Sie, ob die darin enthaltene Widerrufsbelehrung textlich dem gesetzlichen Muster entsprach: Verbraucher können sich dazu auch an die Verbraucherzentralen wenden, die über entsprechend geschulte Juristen verfügen, die weiterhelfen können. Sie können sich auch von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
  • Vorsorglich: Kümmern Sie sich zwischenzeitlich um einen neuen Darlehensvertrag.
  • Prüfen Sie, ob Sie für den Fall, dass Sie ihr Widerrufsrecht gerichtlich durchsetzen müssen, rechtsschutzversichert sind. Achtung: In vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen sind Streitigkeiten im Bereich Baufinanzierungen von der Deckung ausgeschlossen.
  • Üben Sie schriftlich Ihr Widerrufsrecht gegenüber der Bank aus – wenn Sie bereits einen neuen Vertrag „in der Tasche“ haben.

Als Folge der Erklärung des Widerrufs sind die Banken verpflichtet, den Darlehensvertrag binnen 30 Tagen rückabzuwickeln. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass sich die Banken offenbar reihenweise gegen die Widerrufserklärungen zur Wehr setzen. In dem Fall bleibt nur die gerichtliche Durchsetzung aller Ansprüche. Wegen der hohen Streitwerte der Verträge sollten Verbraucher daher unbedingt vorher eine Rechtsschutzzusage einholen.

Weitere Informationen finden Sie online bei der <link http: www.vzhh.de baufinanzierung immobilienkredit-jetzt-widerruf-pruefen.aspx external-link-new-window external link in new>Verbraucherzentrale Hamburg.

Quelle: Resmedia

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