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Zeitraum: 27.06.2014

Die Zusatzrente für die Bauwirtschaft wird zukunftssicher

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft - Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes - haben eine neue überbetriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer auf den Weg gebracht.

Die Tarifliche Rentenbeihilfe (TRB) ersetzt ab 01.01.2016 das seit 1957 geltende größtenteils umlagefinanzierte System. Die Umstellung auf eine beitragsgedeckte Zusatzversorgung wurde insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung notwendig, die dazu führt, dass immer weniger Bauarbeitnehmer immer mehr Rentenbeihilfebezieher finanzieren müssen: Kamen 1991 noch durchschnittlich 4,4 Arbeitnehmer auf einen Leistungsbezieher, so sind es 2013 gerade noch 1,8 Arbeitnehmer.

Dies führte dazu, dass die Finanzierung der Rentenbeihilfe auf gleichem Auszahlungsniveau seit 2008 nur durch Beitragserhöhungen sichergestellt werden konnte. "Mit der Einführung der TRB wird das Ziel verfolgt, eine zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft zu etablieren, die zukunftssicher ist, auf stabilen Beiträgen basiert und eine attraktive Zusatzrente für die Arbeitnehmer sicherstellt", erklärt SOKA-BAU-Vorstandsmitglied Manfred Purps. "Die neue TRB macht die Baubranche attraktiver und ist auch für SOKA-BAU ein wichtiger Meilenstein."

Die TRB wird künftig auch für Beschäftigte in den neuen Bundesländern und für Auszubildende gelten. Darüber hinaus erhalten in den alten Bundesländern Beschäftigte, die am 31.12.2015 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und/oder Beschäftigte, die nach dem 31.12.2015 erstmals in das Baugewerbe eintreten, einen TRB-Vertrag. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2016 schon im Baugewerbe tätig waren und am 31.12.2015 das 50. Lebensjahr vollendet haben, gilt weiter das bisherige System.

Es gibt künftig keine wartezeitenabhängige Leistung, sondern jeder erworbene Versorgungsbaustein erhöht von Anfang an die Altersrente. Die Beiträge für die TRB werden wie bisher bei gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt. Für die alten Bundesländer werden die Beiträge ab 2016 bei 3,8 Prozent und ab 2018 bei 3,2 Prozent liegen; in den neuen Bundesländern werden die Beiträge von 0,6 Prozent im Jahr 2016 auf 1,0 Prozent im Jahr 2020 ansteigen. Für Angestellte wird ein fester Monatsbeitrag erhoben.

Die TRB wird auch Arbeitnehmern zugutekommen, die eine Erwerbsminderungs- bzw. eine Unfallrente erhalten. Dabei wird auf Basis der Beiträge der letzten 36 Monate eine fiktive unveränderte Beitragszahlung bis zum 62. Lebensjahr unterstellt. Die so errechnete Rente wird dem Erwerbsminderungs- bzw. Unfallrentner ausgezahlt. Außerdem erhalten Arbeitnehmer bei Insolvenz ihres Arbeitgebers fehlende Beitragszahlungen bis zu drei Monate gutgeschrieben. "So bleibt auch in der neuen TRB der Solidaraspekt, den die Tarifvertragsparteien bereits in die alte Rentenbeihilfe eingearbeitet hatten, erhalten", sagt SOKA-BAU-Vorstandsmitglied Wolfgang Koberski.

Sichergestellt ist auch, dass durch die Einführung der TRB kein Arbeitnehmer schlechter gestellt wird. Denn bei der Prüfung der Rentenansprüche wird ein Günstigervergleich nach dem alten und dem neuen System durchgeführt und der jeweils höhere Anspruch wird ausgezahlt.

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